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| Allgemeine Informationen über Österreich |
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Die gesetzlichen Zahlungsmittel der Euro-Länder werden in allen Banken zu den unwiderruflich fixierten Umrechnungskursen gewechselt,
wobei noch Spesen für den Umtauschaufwand verrechnet werden. |
| Die Akzeptanz von Kreditkarten ist in
Österreich weit verbreitet, in zahlreichen Städten und
Touristenzentren werden die gängigen Karten wie MasterCard und Visa von
zahlreichen Hotels, Restaurants und Geschäften angenommen. Auch an fast allen Tankstellen kann man mit Kreditkarte bezahlen. In vielen Handels- und Dienstleistungsbetrieben kann man darüber hinaus mit Bankomatkarte mit der Maestro-Funktion und Code bezahlen.
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| Österreich ist durch Austrian
Airlines, die Lauda-Air, Tyrolean Airways, die Rheintalflug, die Air
Alps Aviation GmbH und zahlreiche ausländische Fluglinien an das
Weltflugnetz angeschlossen. Die österreichischen Flughäfen
Wien-Schwechat, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Vorarlberg ist mit Wien durch "Rheintalflug" verbunden, die vom Flugplatz Altenrhein-St. Gallen aus operiert. |
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| Das Netz der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) umfasst rund 5.800 km Eisenbahnstrecken und ist direkt an das gesamte europäische Eisenbahnnetz angeschlossen. |
| Für Fernziele bieten die ÖBB nationale und internationale Verbindungen
zwischen allen wichtigen Reisezielen an. Beim Fernverkehr wird besonderer Wert auf Pünktlichkeit, Qualität, Komfort und vor allem auf ein angenehmes Reiseerlebnis gelegt. |
| Bei Benützung von Regional- oder Schnellzügen ist ein von der
Entfernung abhängiger Fahrpreis zu entrichten. Auf allen wichtigen österreichischen Hauptstrecken ermöglicht ein vernetzter Takt-fahrplan mit ein- oder zweistündigen Intervallen rasche Umsteigeverbindungen. Fahrpreisermäßigungen für Reisen nach Österreich werden in allen Ländern Zentraleuropas angeboten (z.B. Sparpreis Österreich in Deutschland). Weitere
Ermäßigungsmöglichkeiten in Österreich bieten die VORTEILS card
(unterschiedliche Varianten) sowie Kinder
bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden kostenlos befördert, bis zum
15. Lebensjahr wird der Unter Vorweis einer VORTEILS card Familie (kostenpflichtig) dürfen Kinder bis 15 Jahre in Begleitung der Eltern gratis reisen (Ausnahme: bei Beanspruchung eines eigenen Schlafwagenplatzes ist der Kinderfahrpreis zu bezahlen). Fahrtunterbrechungen sind ab einer Strecke von mehr als 200 km möglich. EuroCity -Züge führen Speisewagen, nationale Züge bieten wahlweise Speisewagen oder ein mobiles Bordservice mit Snacks und Drinks. Die nachts fahrenden Züge führen Schlaf- oder Liegewagen mit. Züge mit
einem Kinderspielabteil für junge Fahrgäste sind im Fahrplan durch |
| Autoreisezüge verkehren täglich
zwischen Wien und Salzburg, Wien und Villach, Wien und Innsbruck, Wien
und Feldkirch, Graz und Feldkirch sowie Feldkirch und Villach, an
bestimmten Tagen auch zwischen Wien und Lienz sowie zwischen Wien und Schwarzach -St. Veit. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über Abfahrtszeiten und Streckenführung zu informieren, da sich diese saisonbedingt ändern. Genaue Auskünfte - auch über Beförderungspreise - geben die Fahrkartenschalter der österreichischen Bundesbahnen, Reisebüros und Automobilclubs sowie das Reise Service Center |
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| Die Züge der Autoschleuse Tauernbahn verkehren seit 15.12.2000 bis auf weiteres in zweistündigem Intervall nach folgendem Fahrplan: |
| ab Mallnitz-Obervellach : Fahrtrichtung Norden |
| Verladebeginn: 04:45, 06:45, 08:45, 10:45, 12:45, 14:45, 16:45, 18:45 |
| Verladeende: 05:15, 07:00, 09:00, 11:00, 13:00, 15:00, 17:00, 19:00 |
| Mallnitz-Obervellach ab: 05:20, 07:05, 09:05, 11:05, 13:05, 15:05, 17:05, 19:05 |
| Fahrzeit: ca. 13 Minuten maximal 48 PKW pro Zug |
| Mallnitz-Obervellach ab: 05:20, 07:05, 09:05, 11:05, 13:05, 15:05, 17:05, 19:05 |
| Fahrzeit: ca. 13 Minuten maximal 48 PKW pro Zug |
| Verladebeginn: 04:45, 06:45, 08:45, 10:45, 12:45, 14:45, 16:45, 18:45 |
| Verladebeginn: 04:45, 06:45, 08:45, 10:45, 12:45, 14:45, 16:45, 18:45 |
| ab Böckstein: Fahrtrichtung Süden |
| Verladebeginn: 05:45, 07:45, 09:45, 11:45, 13:45, 15:45, 17:45, 19:45 |
| Verladeende: 05:55, 07:55, 09:55, 11:55, 13:55, 15:55, 17:55, 19:55 |
| Böckstein ab: 06:05, 08:05, 10:05, 12:05, 14:05, 16:05, 18:05, 20:05 |
| Fahrzeit: ca. 13 Minuten maximal 48 PKW pro Zug |
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Information: |
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| ReiseServiceCenter | Tel.: 05 1717 |
| Bahnhof Mallnitz-Obervellach | Tel.: (0) 4784 600 390 |
| Beförderungsbedingungen: | |
| - Das Verbleiben der Reisenden und Lenker in den Kraftfahrzeugen ist
verboten. - Die Auffahrt auf den Autotransportwagen obliegt dem Lenker des Fahrzeuges. - Folgende Fahrzeuge sind von der Beförderung ausgeschlossen: - Fahrzeuge über 2,1 m Breite, Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht - Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge - Reisebusse - Gefahrenguttransporte -Wohnmobile, Wohnwagenanhänger und einspurige Kraftfahrzeuge |
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| Achtung! Begrenztes Platzangebot! | |
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| Der öffentliche Autobusverkehr in
Österreich umfasst etwa 2.600 fahrplanmäßige Kraftfahrlinien und wird
von den Verkehrsunternehmen mit 4.470 Bussen durchgeführt. Rund 880 dieser Kraftfahrlinien verbinden Österreich mit dem Ausland. Von den
Tourismusorten aus werden Autobusausflüge in die Umgebung und das nahe
Ausland, |
| In Österreich sind derzeit rund 3.200
Seilbahnen, Sessellifte und Schlepplifte in Betrieb. Viele von ihnen führen bis in Höhen von 3.000 m. |
| Schifffahrtslinien gibt es auf der
Donau (von etwa Mitte April bis Ende Oktober) und auf allen größeren österreichischen Seen (von Mai bis Ende September). Weiters gibt es Rundfahrten in Wien sowie diverse Sonderschiffe für Reisegruppen. |
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| Im Allgemeinen entsprechen die
Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen in Österreich den in den
übrigen europäischen Ländern gebräuchlichen. Für ein Kraftfahrzeug benötigen Reisende beim Grenzübertritt keine Zolldokumente. Führerscheine und Zulassungsscheine fast aller Länder werden in Österreich anerkannt. Ausländische Bürger, die ohne Hauptwohnsitz in Österreich Kraftfahrzeuge lenken wollen, sind dazu für die Dauer eines Jahres berechtigt, wenn sie im Besitz einer Lenkberechtigung eines Staates sind, der das Wiener oder Genfer Abkommen unterzeichnet hat. Wenn der Führerschein nicht den Vorgaben dieser Übereinkommen entspricht oder nicht zumindest auch in deutscher Sprache abgefasst ist, brauchen diese Führerscheinbesitzer zusätzlich zu ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein. Besitzer von Lenkberechtigungen anderer Staaten sind aufgrund ihrer ausländischen Lenkberechtigung nicht zum Lenken von Kraftfahrzeugen in Österreich berechtigt. |
| Sollte jedoch eine Wohnsitzbegründung
in Österreich beabsichtigt sein, gelten folgende Bestimmungen: Eine von der zuständigen Behörde eines EWR-Staates ausgestellte Lenkberechtigung ist einer österreichischen Lenkberechtigung gleichgestellt und gilt für den gesamten EWR-Raum. Sie muss nicht auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden. Personen mit Führerschein eines nicht dem EWR angehörenden Staates sind mit diesem Führerschein zum Lenken eines Kraftfahrzeuges in Österreich für die Dauer von 6 Monaten ab Hauptwohnsitzgründung berechtigt. Innerhalb dieser Zeit kann ein Antrag auf Umschreibung des ausländischen Führerscheines gestellt werden, wobei eine praktische Prüfung abzulegen ist. Die praktische Prüfung entfällt für Inhaber von Führerscheinen, die in nachstehenden Staaten ausgestellt wurden: Andorra, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Malta, Monaco, San Marino, Schweiz, Ungarn (alle Klassen) oder Israel, Kanada, Polen, Slowakei, Slowenien, Republik Südafrika, Republik Südkorea (falls die Lenkerberechtigung nach dem 1.1.1997 erteilt wurde), Tschechische Republik und USA (PKW). Zusätzlich müssen aber alle Antragsteller ihre gesundheitliche Eignung nachweisen. Für die Kraftfahrzeuge besteht Haftpflichtversicherungszwang. |
| Bergstraßen sind fast
alle randgesichert angelegt. Auf Bergstraßen mit starkem Gefälle ist rechtzeitig in den niederen Gang zu schalten. Bei engen Stellen ist mit jenem Fahrzeug zurückzufahren, mit dem dies aufgrund der Gegebenheiten leichter möglich ist. Bei Schneelage sind unbedingt Winterreifen bzw. Spikereifen (Spikereifen sind von 15. November - 1. Montag nach Ostern erlaubt) ratsam und in besonderen Fällen können nicht nur Schneeketten, sondern auch Winterreifen vorgeschrieben werden. Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) sowie der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) haben Verleihstellen für Schneeketten eingerichtet. |
| Nachtfahrverbot: |
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Das Nachtfahrverbot für LKW mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t gilt in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr im gesamten Bundesgebiet. Ausgenommen davon sind lärmarme LKW (mit der grünen Tafel "L"), für die aber eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt (kann aber für bestimmte Straßen durch Verordnung erhöht werden). Auf der Innkreisautobahn A 8, Pyhrnautobahn A 9, Tauernautobahn A 10, Inntalautobahn A 12, Brenner Autobahn A 13 und Rheintalautobahn A 14 ist in der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h für Omnibusse und 110 km/h für übrige Fahrzeuge erlaubt (lärmarme LKW siehe oben!) |
| Wochenendfahrverbot : |
| Gilt an Samstagen in der Zeit von 15.00 bis 24.00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 22.00 Uhr im gesamten Bundesgebiet für LKW, Sattelfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie für LKW mit Anhänger, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des LKW oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt. |
| Erweitertes Samstagfahrverbot (Sommerreiseverordnung): |
| Erweitertes Samstagfahrverbot
(Sommerreiseverordnung): Gilt vom 1. Juli bis 31. August an Samstagen
von 8.00 bis 15.00 Uhr (anschließend wird das Wochenendfahrverbot
wirksam) für LKW und Sattelkraftfahrzeuge oder LKW mit Anhänger mit
einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, und zwar
auf folgenden Strecken: A 1 Westautobahn zwischen Wien/Auhof und Wallersee/S.L. |
| Weitere Bestimmungen betreffend Wochenendfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen sind bei den Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ zu erfragen. |
| LKW-Überholverbot: |
| Auf der Inntal- und Brenner-Autobahn (A12/A13) im Bereich zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Grenze Brenner dürfen LKW über 7,5 Tonnen in beiden Fahrtrichtungen mehrspurige KFZ nicht überholen. |
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Autobahnmaut : |
| Seit 1.
Januar 1997 ist die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen (auch
Stadtautobahnen und seit 2000 auch die B 302 - Wiener Nordrandstraße)
in Österreich mautpflichtig.
Die Mautgebühr wird mit dem Kauf einer Klebevignette und deren Anbringen auf der Windschutzscheibe oder der vorderen, linken, nicht versenkbaren Seitenscheibe eines PKW entrichtet. Bei Motorrädern ist die Vignette an einem schwer entfernbaren, gut
sichtbaren Bestandteil anzubringen. |
| Die wichtigsten Mautstraßen sind: |
| S 16 Arlberg-Straßentunnel, Großglockner-Hochalpenstraße, B 108 Felbertauernstraße, A 13 Brennerautobahn, A 10 Tauernautobahn-Scheitelstrecke und Karawankentunnel, A 9 Pyhrnautobahn im Gleinalmtunnel und Bosrucktunnel, B 165 Gerlos-Alpenstraße, B 188 Silvretta-Hochalpenstraße und die Timmelsjoch-Hochalpenstraße. |
| Geschwindigkeitsbegrenzungen
für PKW und Motorräder (wenn nicht durch Verkehrszeichen anders
angezeigt) : Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen: 100 km/h. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: 130 km/h. Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet: zwischen den Ortstafeln: 50 km/h (in Graz 30 km/h; jedoch auf Vorrangstraßen 50 km/h) Höchstgeschwindigkeit für Reisemobile bis 3.500 kg: Höchstgeschwindigkeit für PKW mit leichten Anhängern (bis 750 kg)
(Zugfahrzeug bis maximal 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht): Höchstgeschwindigkeit für PKW mit Anhänger über 750 kg (Zugfahrzeug
und Anhänger zusammen bis maximal 3,5 t höchstzulässiges
Gesamtgewicht): |
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Autobusse : Ortsgebiet 50 km/h, Freilandstraßen 80 km/h; Autobahnen 100 km/h (zwischen 22.00 und 5.00 Uhr jedoch nur 90 km/h auf den unter "Nachtfahrverbot" angeführten Autobahnen). Geschwindigkeitsbegrenzungen können im Bedarfsfall vorgeschrieben werden. Alkoholisierung am Steuer: |
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Parken : |
| Die Parkzeit in den Kurzparkzonen ("blaue Zonen") kann
zwischen 30 Minuten und 3 Stunden variieren. Die Parkdauer muss am Beginn der jeweiligen Kurzparkzone angegeben sein. Entsprechende Verkehrszeichen müssen nicht bei jeder Kreuzung wiederholt werden, sondern gelten für die gesamte Zone. Parkscheiben sind in Tabak Trafiken kostenlos erhältlich und im Wageninneren deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen.
Daneben gibt es in einigen Städten, wie z.B. Bludenz, Feldkirch, Dornbirn, Eisenstadt, Bregenz und Waidhofen a. d. Ybbs, Sonderregelungen durch Parkautomaten (Münzeinwurf in ATS für Parkscheine). In Wien sind der 1., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9. und 20. Bezirk sowie Teile des z. Bezirkes Kurzparkzonen, auch ohne gesonderte Beschilderung. Im 1. Bezirk gilt diese Kurzparkzone Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr mit 1,5 Stunden Parkdauer, in den restlichen Bezirken (siehe oben) Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr mit 2 Stunden Parkdauer. Die Kurzparkzonen sind gebührenpflichtig, aber 10 Min. Kurzparken sind kostenlos, müssen jedoch mit einem eigenen Parkschein angezeigt werden. |
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Telefonieren im Auto : |
| Seit 1. Juli 1999 ist das Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. - Die Freisprecheinrichtung muss so
montiert sein, dass man die Bedienungselemente mit einer Hand bedienen kann. |
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Motorräder : |
| - Das Tragen von Sturzhelmen auf einspurigen Kraftfahrzeugen ist in
Österreich Pflicht. - Während des Fahrens ist auch bei Tag das Abblendlicht einzuschalten. - Es besteht Vignettenpflicht (siehe unter Punkt "Autobahnmaut"). |
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Verkehrsunfälle und Pannen : |
| Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden besteht unverzüglich
Meldepflicht bei Polizei oder Gendarmerie; Bei Sachschaden nur dann, wenn die gegenseitige Identität nicht nachgewiesen wurde. Der ÖAMTC (Tel: 120) und der ARBÖ (Tel: 123) unterhalten rund um die Uhr einen Pannendienst, der von jedem Kraftfahrer in Anspruch genommen werden kann (die dreistelligen Rufnummern sind ohne Vorwahl zu wählen). Nichtmitglieder dieser oder ähnlicher Organisationen können diese Leistungen gegen Bezahlung ebenfalls in Anspruch nehmen. |
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Wichtige Telefonnummern : |
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| Feuerwehr: | 122 ÖAMTC Pannendienst : 120 (jur. Bereitschaft 982 82 82) |
| Polizei: | 133 ARBÖ |
| Pannendienst : | 123 |
| Rettung : | 144 |
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Benzin : |
| In Österreich wird an allen Tankstellen bleifreies Normalbenzin mit 91
Oktan sowie Euro-Super (bleifreies Benzin mit 95 Oktan) angeboten. Der Verkauf von verbleitem Benzin ist in Österreich verboten. Im November 1999 wurde auch der Verkauf von Treibstoff mit Bleiersatz eingestellt. Es ist jedoch an den Tankstellen ein Zusatzstoff (Additiv) in 250 ml-Flaschen erhältlich, der in einem bestimmten Mischungsverhältnis dem bleifreien Treibstoff beigefügt werden muss (am besten vor dem Tanken in den Tank leeren). Damit ist auch für Fahrzeuge ohne Katalysator die Treibstoffversorgung gesichert. |
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PKW : |
| Tankinhalt plus 10 Liter in einem Reservekanister Autobusse und LKW : o in der EU zugelassene Fahrzeuge bei der Einreise aus der EU : Inhalt des standardmäßig zum Fahrzeug gehörenden Tanks |
| außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge und EU-Fahrzeuge bei der Einreise aus Drittstaaten : insgesamt 200 Liter |
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Verkehrsnachrichten : |
| Der Sender "Hitradio Ö3" - das Österreichweit ausgestrahlte
Popradio des ORF -bringt rund um die Uhr Verkehrsinformationen aus ganz
Österreich und sorgt damit für bundesländerübergreifende
Verkehrsinformationen. Außerdem berichtet Ö3 auch von den
Hauptverbindungen der angrenzenden Staaten, vor allem aus Bayern und
Südtirol.
Die neuen ORF-Landesstudios (Radio Burgenland bis Radio Vorarlberg) informieren über die Verkehrslage im jeweiligen Bundesland. Verkehrsmeldungen werden im Regelfall in Fixeinstiegen zu jeder halben Stunde gelesen. Bei akuten Gefahrensituationen - z.B. bei Geisterfahrern - können die Programme jederzeit sofort unterbrochen werden. Die EON Funktion ("enhanced other networks") ermöglicht außerdem die Durchschaltung der Ö3-Verkehrsinformation in jene ORF-Radioprogramme, die keine eigene Verkehrsinformation anbieten. Somit kann der Autofahrerin allen ORF-Radioprogrammen Verkehrsinformationen empfangen. Rund um die Uhr können Verkehrsmeldungen unter der Telefonnummer 0800 600 601 (gratis für ganz Österreich) abgegeben werden. Unter der kostenpflichtigen Verkehrs- und Radarhotline 0900 600 601 (ATS 9,30/min) können Verkehrsnachrichten telefonisch abgerufen werden. |
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| Österreich besitzt ein dichtes Netz
von Campingplätzen. Campingverzeichnisse sind bei den Außenstellen der
Österreich Werbung, den Automobilclubs,
Für die Einstellung von Fahrzeugen und Anhängern werden die
international üblichen Taxen eingehoben. |
| Elektrizität/Gas |
| Die Netzspannung in Österreich beträgt 220 Volt. Die Stromstärke kann auf den Campingplätzen zwischen 4 und 16 Ampere variieren. Immer mehr Campingplätze haben CEE Anschlüsse. Der Austausch von Camping-Gasflaschen der gängigen internationalen Marken erfolgt meist über die Campingplätze. |
| Außerhalb der Campingplätze kann auf
Privatgrundstücken nur mit Zustimmung des Grundeigentümers campiert
werden.
Das Übernachten in Campingfahrzeugen außerhalb von
Campingplätzen ist, ausgenommen in Wien und Beim Übernachten in Campingfahrzeugen darf kein campingähnlicher Betrieb (z.B. Aufstellen von Tischen und Stühlen) entwickelt werden. In einigen Gebieten und Orten Österreichs besteht auch ein Parkverbot für Reisemobile. |
| Autobahnmaut: Eine Autobahnvignette für Wohnwagen wird nicht benötigt, es gilt die Vignette des Zugfahrzeuges. Reisemobile (auch über 3,5 Tonnen) zahlen den PKW-Tarif (siehe Hinweise für den Autofahrer). |
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| Die Taxis in den größeren Städten
sind mit einem amtlich geeichten Taxameter versehen. Bei
Preisänderungen wird ein amtlicher Zuschlag verrechnet. In Wien wird
für Gepäck ab 20 kg ein geringer Gepäckzuschlag verrechnet. Bei Fahrten von Wien zum Flughafen wird für die Retourfahrt des Taxis ein geringer Betrag dazugerechnet. |
| Autos können auf allen Flughäfen,
großen Bahnhöfen und in den Städten gemietet werden (ARAC, Budget,
AVIS, Europcar Interrent, Hertz u.a. Leihfirmen). Weiters unterhalten internationale Autovermietungen in allen Ländern Reservierungsbüros, in denen Touristen schon von ihrem Heimatland aus Reservierungen zu Sondertarifen tätigen können. |
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| Für die Hauptreisezeiten (besonders
Juli, August, Weihnachten und Ostern) werden Vorbestellungen dringend
empfohlen. Die Zimmerbestellung ist sowohl für den Hotelier als
auch für den Gast bzw. das Reisebüro verbindlich. Bei Nichtbezug reservierter Zimmer kann Kostenersatz gefordert werden. |
| In vielen Orten Österreichs gibt es Jugendherbergen. Sie stehen allen Personen zur Verfügung, die eine Mitgliedskarte ihres nationalen Jugendherbergsverbandes besitzen. Voranmeldung für Gruppen und Einzelreisende ist zu empfehlen. Jugendherbergsverzeichnisse und nähere Informationen sind bei den Außenstellen der Österreich Werbung und beim Österreichischen Jugendherbergsring, Schottenring 28, A-1010 Wien, Tel.: (1) 533 53 53, erhältlich. |
| Übernachten in Jugendherbergen ohne Jugendherbergsausweis: |
| Es gibt die Möglichkeit, eine "Willkommens-Marke" (Welcome
Stamp) in der
Jugendherberge zu erwerben. Wenn man innerhalb eines Jahres 6 solcher Marken kauft (diese werden auf eine Karte geklebt) gilt diese Karte für den Rest des Jahres als Jugendherbergsausweis. |
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| Das Tourismusland Österreich verfügt
über eine qualitativ hochwertige Hotellerie vom Luxushotel bis zur
einfachen Pension. Die Kategorisierung der Betriebe (1' - 5') wird
regelmäßig strengen Kontrollen unterzogen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Privatzimmervermieter und Bauernhofquartiere. Für die Hauptreisezeiten (besonders Juli, August, Weihnachten und Ostern) werden Vorbestellungen dringend empfohlen. Die Zimmerbestellung
ist sowohl für den Hotelier als auch für den Gast bzw. das Reisebüro
verbindlich. In Restaurants und Gaststätten wird das Mittagessen meist zwischen 12.00 und 14.00 Uhr, das Abendessen ab etwa 18.00 Uhr serviert, viele Betriebe haben aber auch ganztags warme Küche. Es ist üblich, bei Zufriedenheit mit der Leistung ein Trinkgeld von etwa 5% bis 10% des Rechnungsbetrages zu geben. |
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| Österreich verfügt über eine große
Anzahl von Heilbädern und Kurorten, in denen nahezu alle
Gesundheitsstörungen, die einer Bäder- oder Klimatherapie zugänglich
sind, behandelt werden können. Alle Heilvorkommen sind gesetzlich
anerkannt und werden periodisch überprüft.
Die meisten Kurorte sind zugleich bekannte Fremdenverkehrsorte mit einem umfangreichen touristischen Programm-Angebot. |
| Informationen sind bei den Außenstellen der Österreich Werbung und beim Österreichischen Heilbäder- und Kurorteverband, Josefsplatz 6, A-1010 Wien, Tel: (1) 512 19 04, erhältlich. |
| In allen Städten, Gemeinden und
größeren Orten ist ärztliche Versorgung gewährleistet. Apotheken
halten abwechselnd Nacht- und Sonntagsdienst; geschlossene Apotheken
tragen Hinweise auf die nächstgelegenen offenen Apotheken.
Informationen über den ärztlichen Notdienst: bei den örtlichen Gendarmerie- und Polizeidienststellen bzw. im Telefonbuch und in Tageszeitungen. Alle Gebirgsorte verfügen über einen Bergrettungsdienst. |
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| Rettung/Notarzt: | Tel. 144; |
| Ärzte-Funkdienst: | Tel. 141; + |
| Bergrettungsdienst: | Tel. 140 |
| Bürger der EWR-Mitgliedsstaaten (=
EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen) können vor
Urlaubsantritt bei ihrem Krankenversicherungsträger ein Formular E 111
beantragen. Mit diesem Formular können in Österreich in
Dringlichkeitsfällen die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung zu denselben Bedingungen wie für in Österreich
versicherte Personen in Anspruch genommen werden. Vor einer solchen
Leistungsinanspruchnahme ist dieses Formblatt bei der jeweils
zuständigen Gebietskrankenkasse gegen einen innerstaatlichen
Krankenschein umzutauschen. Für britische Staatsbürger mit Wohnort im
Vereinigten Königreich reicht die Vorlage eines Reisepasses. Im Verhältnis zu Deutschland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Spanien ist diese "aushilfsweise Sachleistungsgewährung" auch für Drittstaatsangehörige möglich. Entsprechende Regelungen betreffend eine aushilfsweise Sachleistungsgewährung bestehen auch im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Mazedonien, Slowenien und der Türkei (die Abkommen mit Bosnien-Herzegowina und Jugoslawien wurden zwar gekündigt, werden aber im Hinblick auf den Abschluss neuer Abkommen - ohne den Bereich der Familienbeihilfen - praktisch weiter angewendet.) |
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| Die Spielzeit der österreichischen
Theater und Opernhäuser dauert von Anfang September bis Ende Juni.
Außerhalb der eigentlichen Konzertsaison (Oktober bis Juni) gibt es zahlreiche Konzerte, oft im Zusammenhang mit den vielen Festspielen, deren Termine in den österreichischen Veranstaltungs-Kalendern verzeichnet sind. |
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| Die Geschäfte dürfen in Österreich
generell Montag bis Freitag von 06:00 bis 19:30 Uhr offengehalten
werden, an Samstagen bis 17:00 Uhr. Die tatsächlichen Öffnungszeiten der Geschäfte können in diesem Rahmen unterschiedlich sein. In Tourismusorten und in Ortszentren gibt es Sonderregelungen: |
| Mehrwertsteuerrückvergütung |
| Ausländische Touristen mit Wohnsitz außerhalb der EU können eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer erhalten, wenn diese Waren ausgeführt und die entsprechenden Ausfuhrzollformalitäten erledigt werden. |
| Der einfachste Weg, um zu einer Refundierung von bis zu 15% des Einkaufspreises der meisten Waren zu kommen: |
| 1. Verlangen Sie in den Geschäften, die mit der silber-blauen "TAX FREE SHOP- PING"-Plakette gekennzeichnet sind, beim Einkauf den Tax-free-Scheck samt Tax-free-Kuvert. |
| 2. Vom Verkäufer ist dieser Scheck vollständig auszufüllen. |
| 3. Vor der Ausreise sind der Tax-free-Scheck, die Originalfaktura und die Ware dem Zoll vorzuzeigen. Wenn Sie direkt in ein Nicht-EU-Land ausreisen, stempelt der österreichische Zollbeamte den Scheck. Wenn Sie jedoch von Österreich in andere EU-Länder reisen, erhalten Sie den Zollstempel erst bei jener EU-Zollstelle, an der Sie den EU-Raum verlassen. |
| Wichtig |
| Ohne Zollstempel gibt es keine Rückerstattung! |
| Entweder Sie lassen sich Ihren Rückerstattungsbetrag direkt bei
einer der Auszahlungsstellen in Flughäfen, Grenzübergängen,
Bahnhöfen etc., die im Tax-free-Kuvert angeführt sind, ausbezahlen
oder Sie stecken den Scheck in das Tax-free-Kuvert und werfen es in
einen Postkasten.
Ihr Rückerstattungsbetrag wird Ihnen dann, abzüglich Geldverkehrspesen, überwiesen. Für die meisten Kunstgegenstände, Sammlerstücke, Bücher und Lebensmittel beträgt die Rückvergütung bei dieser Vorgangsweise abzüglich Spesen ca. 5,5 - 7,5% des Einkaufspreises. |
| Achtung bei Ausreise mit der Bahn: |
| Erkundigen Sie sich vor Antritt der Heimfahrt in den
Bahnhofs-Informationsstellen, ob sich in Ihrem Zug beim Grenzübertritt
ein österreichischer Zollbeamter befindet. Wenn dies nicht der Fall
ist, können Sie die Ware in größeren Bahnhöfen mit Zollamt
zollamtlich vorabfertigen lassen und erhalten die notwendige
Ausfuhrbescheinigung, wenn Sie die Ware als Reisegepäck ins Ausland
aufgeben. Für Touristen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union ist die Mehrwertsteuer-Rückvergütung seit dem Beitritt Österreichs zur EU leider nicht mehr möglich. |
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| Österreich hat ein gemäßigtes
mitteleuropäisches Klima. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sind unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr einzuholen. Warnungen von Einheimischen sind unbedingt zu beachten! Warme Kleidung und die Mitnahme von Notproviant sind unerlässlich. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai. |
| Neujahrstag (1. Januar), Heilige Drei Könige (6. Januar), Ostermontag, Staatsfeiertag (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt (15. August), Nationalfeiertag (26. Oktober), Allerheiligen (1. November), Mariä Empfängnis (8. Dezember), Christtag (25. Dezember), Stephanitag (26. Dezember). |
| 25. März bis 28. Oktober Die Umstellung erfolgt einheitlich in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 01.00 Uhr Weltzeit, das ist 02.00 Uhr in Österreich. |
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| Öffnungszeiten : |
| Die
Öffnungszeiten der einzelnen Postämter sind unterschiedlich. Die
jeweiligen Öffnungszeiten sind bei den Postämtern angeschlagen. Im Allgemeinen halten die Postämter Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr offen. |
| Kassaschluss : |
| Montag bis Freitag 17.00 Uhr. Einige Haupt- und Bahnhofspostämter in großen Städten sind länger geöffnet und unterhalten auch Nachtdienst bzw. Samstag-, Sonn- und Feiertagsdienst, allerdings bei eingeschränktem Leistungsangebot. |
| Briefverkehr: |
| Im Auslandsbriefverkehr gilt das international übliche
Klassenpostsystem. Unabhängig von Inhalt und Verschluss gibt es nur
noch die schnelle Versandart "Priority" und die billigere
Versandart "Non Priority" mit längerer Laufzeit, sowie 2
Entfernungszonen - "Europa" und "Welt". "Priority"-Sendungen werden mit den schnellsten Postverbindungen (Flugpost) befördert, die bisherigen Flugzuschläge entfallen! |
| Valuten : |
| Bei jedem Postamt werden Valuten der nachstehend genannten Währungen angekauft : |
| Belgische Francs, Niederländische Gulden, Dänische Kronen, Norwegische Kronen, Deutsche Mark, Portugiesische Escudo, Englische Pfund, Schwedische Kronen, Finnische Mark, Schweizer Franken, Slowakische Kronen, Japanische Yen, Tschechische Kronen, Kanadische Dollar, US-Dollar, Ungarische Forint |
| Ausländische Eurocheques bzw. Postcheques : |
| Bei den österreichischen Postämtern werden gegen Vorlage der entsprechenden Eurocheque-Karten bzw. der Garantiekarte ausländische Eurocheques bzw. |
| Postcheques folgender Länder eingelöst : |
| Andorra, Marokko, Belgien, Niederlande, Dänemark, Irische Republik, Deutschland, Norwegen, Finnland, Polen, Frankreich, Portugal, Großbritannien / Nordirland, Schweden, Island, Schweiz / Liechtenstein, Israel, Slowakei, Italien, Slowenien, Kroatien, Spanien, Luxemburg, Tschechien, Malta, Ungarn, Zypern |
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| MOBILTELEFONE : GSM-Handys können nach Österreich
mitgenommen werden und dürfen, sofern ein Betrieb möglich ist (d.h.
eine Freischaltung existiert), hier auch benutzt werden. Hinsichtlich sonstiger Funkanlagen bestehen Einschränkungen. Nähere Infos : Oberste Fernmeldebehörde, Tel. 797 31-4221 CB-FUNKANLAGEN : CB-Sprechfunkanlagen und
-einrichtungen, die auf den 40 Kanälen des 27 MHz-Bereiches mit
Frequenzmodulation arbeiten, sind in Österreich generell zugelassen,
wenn sie die nachstehend angeführte Kennzeichnung tragen: Darüber hinaus Falls Sie ein CB-Gerät, das in Österreich nicht zugelassen ist, fix in Ihrem Fahrzeug eingebaut haben, müssen Sie die Stromzufuhr bzw. die Verbindung zur Antenne dauerhaft unterbrechen (Antennenkabel oder Stromzufuhrkabel entfernen). Nicht zugelassene, tragbare CB-Geräte sollten Sie besser gar nicht nach einführen. |
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